Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen. Was im jeweiligen Angebot vereinbart ist, geht vor.

Stand: 7. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Riccardo Nentwich – Digitalisierung & Prozessautomatisierung, Inhaber Riccardo Nentwich, Lerchenweg 16, 84478 Waldkraiburg („Auftragnehmer“), und seinen Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in ihrer Kenntnis erbringt.
  4. Regelungen im jeweiligen Angebot und individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen rund um die Vereinfachung, Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen, insbesondere Prozess-Checks, Prozessautomatisierung, Prozessintegration, laufende Betreuung und Optimierung, Websiteprojekte sowie Workshops.
  2. Art, Umfang, Ergebnis und Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem Angebot.
  3. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es begründet für keine Seite Pflichten.
  4. Rechts-, Steuer- und Datenschutzberatung ist nicht Gegenstand der Leistungen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Auftragnehmer erstellt ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail.
  2. Ist im Angebot eine Frist für die Annahme angegeben, ist der Auftragnehmer nur innerhalb dieser Frist an das Angebot gebunden.

§ 4 Art der Leistung

  1. Im Angebot ist festgelegt, ob eine Leistung als Werkleistung mit einem bestimmten Ergebnis und Abnahme oder als Dienstleistung erbracht wird.
  2. Bei Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Analyse, Workshops und laufender Betreuung, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang. Er stellt insbesondere rechtzeitig bereit:
    • einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann,
    • Zugänge zu den betroffenen Systemen, vorzugsweise Test- oder eigene Benutzerkonten,
    • Beispieldaten und -dokumente,
    • die Zeit der beteiligten Mitarbeiter, etwa für die Aufnahme eines Ablaufs,
    • soweit im Angebot nicht anders geregelt, Lizenzen und Konten bei Drittanbietern auf eigenen Namen.
  2. Rückfragen und Freigaben beantwortet der Kunde innerhalb von fünf Werktagen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand zu den Sätzen des Angebots vergütet.

§ 6 Termine

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 7 Änderungen

  1. Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, teilt er sie in Textform mit.
  2. Der Auftragnehmer teilt mit, wie sich die Änderung auf Vergütung und Termine auswirkt. Die Änderung wird umgesetzt, sobald beide Seiten diese Auswirkungen in Textform bestätigt haben.
  3. Mehraufwand wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz vergütet.

§ 8 Abnahme

  1. Werkleistungen werden nach einem Test durch den Kunden abgenommen. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung an und fordert zur Abnahme auf.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach der Aufforderung wesentliche Mängel in Textform rügt. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Aufforderung hin.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelrechte behoben.
  4. In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, insbesondere bei vereinbarten Meilensteinen.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, als Festpreis, nach Aufwand oder als monatliche Pauschale. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt:
    • Prozess-Check: Zahlung vor Durchführung.
    • Projekte: 50 % Anzahlung bei Auftrag, der Rest nach Abnahme. Sind Meilensteine vereinbart, wird entsprechend abgerechnet.
    • Laufende Betreuung: monatlich im Voraus.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  4. Reisekosten und Kosten für Drittanbieter werden erstattet, soweit das Angebot dies vorsieht.

§ 10 Absage von Terminen

Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin für einen Prozess-Check oder Workshop ab, ist dies bis zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei. Bei einer späteren Absage werden 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 11 Laufende Betreuung

  1. Umfang und Pauschale der laufenden Betreuung ergeben sich aus dem Angebot. Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  2. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Danach kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Drittanbieter und KI

  1. Im Angebot ist geregelt, wer Verträge mit Drittanbietern schließt, etwa für Software, Automatisierungsplattformen, Schnittstellen, KI-Dienste oder Hosting. Für diese Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
  2. Für Verfügbarkeit, Änderungen, Preise und Leistungsumfang von Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
  3. Ergebnisse von KI-Komponenten und Automatisierungen können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie in den vereinbarten Prüfschritten, bevor er sie für Entscheidungen oder gegenüber Dritten verwendet.

§ 13 Einsatz von Partnern

Der Auftragnehmer darf erfahrene Partner als Unterauftragnehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen der jeweiligen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 14 Nutzungsrechte

  1. Welche Rechte der Kunde an den Ergebnissen erhält, regelt das Angebot. Enthält es keine Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Ergebnissen für eigene Zwecke.
  2. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung über.
  3. Der Kunde darf die Ergebnisse selbst oder durch Dritte anpassen und weiterentwickeln. Ein Verkauf, eine Unterlizenzierung oder eine sonstige entgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
  4. Vorbestehende und allgemein wiederverwendbare Bausteine, Methoden, Vorlagen und Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben bei ihm. Soweit sie in Ergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde daran das Nutzungsrecht nach Absatz 1.
  5. Für Open-Source-Software und sonstige Komponenten Dritter gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen.
  6. Exporte, Konfigurationen und Quellcode übergibt der Auftragnehmer nach vollständiger Bezahlung auf Wunsch des Kunden.
  7. Entwürfe, Konzepte und sonstige Vorleistungen, die nicht beauftragt wurden, bleiben vollständig beim Auftragnehmer. Der Kunde darf sie ohne gesonderte Vereinbarung nicht nutzen.

§ 15 Mängel

  1. Bei Mängeln von Werkleistungen leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung, nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
  2. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach § 16 Abs. 1.

§ 16 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 17 Datensicherung

Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und Systeme verantwortlich, insbesondere vor Eingriffen in produktive Systeme.

§ 18 Vertraulichkeit

  1. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt bis drei Jahre nach Ende des Vertrags.
  2. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben darüber hinaus geschützt, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind. Gesetzliche Pflichten zum Datenschutz bleiben unberührt.
  3. Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung.

§ 19 Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 20 Referenzen

Der Auftragnehmer nennt den Kunden, sein Logo oder das Projekt nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden als Referenz.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers in Waldkraiburg.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fragen zu diesen Bedingungen: info@riccardonentwich.com